Benutzerordnung der Kinderbücherei Wolfegg
Die Gemeinde Wolfegg erlässt aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den §§ 2, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes folgende Satzung :
§ 1 Allgemeines
(1) Die Bücherei ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Wolfegg.
(2) Sie dient durch die Bereitstellung von Medien und durch ihre
Informationsvermittlung dem kulturellen Leben der Gemeinde, der allgemeinen Information und Freizeitgestaltung der Bürger sowie der Leseförderung der Kinder.
(3) Die Bücherei steht jedermann offen.
(4) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang und im Gemeindeblatt bekannt
gemacht.
§ 2 Anmeldung
(1) Es wird ein Anmeldeformular in der Bücherei ausgefüllt, das bei Minderjährigen
von einem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben ist. Mit der Unterschrift wird die Benutzerordnung anerkannt und der Benutzer verpflichtet sich zur Haftung bei eventuell auftretenden Schäden, anfallenden Gebühren und anderen Kosten.
(2) Bei der Anmeldung wird eine Anmeldegebühr lt. Gebührenkatalog erhoben, die sofort zu entrichten ist.
(3) Die Angaben werden unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen
gespeichert.
(4) Jeder Wohnungs- und Namenswechsel ist unverzüglich zu melden.
§ 3 Ausleihe und Benutzung
(1) Gebührenordnung
Je nach aktuellem Kosten- und Gebührenkatalog wird für bestimmte Medien eine Gebühr verlangt, die bei der Ausleihe anfällt.
(2) Leihfrist
Die Leihfrist beträgt für Bücher, Tonkassetten und CD´s, Zeitschriften, CD-
ROM´s und Spiele 4 Wochen; für DVD´s und Videos 2 Wochen; für
Sonderkisten nach Angabe. Bei Überschreitung der Entleihfristen entstehen ab
dem Tag der Überschreitung für den Benutzer – unabhängig von einer
Mahnung–Kosten nach der aktuellen Gebührenordnung.
(3) Verlängerung
Die Leihfrist kann um 4 Wochen in der Bücherei unter Angabe des Entleihers
erfolgen, sofern keine Vorbestellung vorliegt. Außerhalb der Öffnungszeiten der
Bücherei besteht die Möglichkeit zur Verlängerung über die Wolfegg-Information
( keine Bücher-Rückgabe! ) .
(4) Reservierung
Ausgeliehene Medien können in der Bücherei reserviert werden.
(5) Ausleihe von Videos/DVDs
Videos und DVDs werden nach Zustimmung der Erziehungsberechtigten und
entsprechend den vorgegebenen Altersangaben entliehen.
(6) Die Bücherei ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurück zu fordern sowie
die Zahl der Entleihungen und Reservierungen zu begrenzen.
(7) Jeder Benutzer verpflichtet sich, die für die verschiedenen Medien geltenden Be-
stimmungen des Urheberrechts zu beachten.
(8) Ist der Benutzer mit der Rückgabe entliehener Medien im Verzug oder hat er
geschuldete Kosten nicht entrichtet, werden an ihn keine weiteren Medien
entliehen.
§ 4 Behandlung der Medien, Beschädigung und Verlust, Haftung
(1) Der Benutzer ist verpflichtet, alle Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor
Verlust, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren. Auch
Unterstreichungen und Randvermerke gelten als Beschädigung.
(2) Er ist dafür verantwortlich, dass entliehene Medien in ordnungsgemäßem
Zustand zurückgegeben werden.
(3) Die Weitergabe entliehener Medien an Dritte ist nicht gestattet.
(4) Festgestellte Mängel oder Schäden sind sofort zu melden.
(5) Der Verlust von Medien ist ebenfalls unverzüglich der Bücherei zu melden.
(6) Bei Beschädigung, Verlust oder bei Nichtrückgabe nach der dritten Mahnung
kann die Bücherei vom Entleiher – unabhängig von einem Verschulden und
nach Prüfung der Umstände - je nach Alter und Wiederbeschaffungspreis der
Medien nach ihrer Wahl Kosten verlangen.
(7) Die Bücherei haftet nicht für eventuelle Schäden, die durch entliehene Medien
und Programme entstehen. Auch nicht für eventuelle Schäden durch
unrichtige, unvollständige oder zeitlich verzögerte Dienstleistungen entstehen.
§ 5 Hausordnung und Hausrecht
(1) Jeder Benutzer hat sich in den Räumlichkeiten der Bücherei so zu verhalten,
dass kein anderer Benutzer gestört wird. Rauchen ist nicht erlaubt.
(2) Es ist nicht gestattet, Essen und Getränke mitzubringen.
(3) Tiere dürfen nicht in die Bücherei mitgenommen werden.
(4) Während des Aufenthalts in der Bücherei sind Jacken und Mäntel, sowie
Taschen und Gepäck so unterzubringen, das sie keinen Schaden nehmen und
auch kein Schaden an anderen Dingen entsteht. Die Bücherei übernimmt
grundsätzlich keine Haftung.
(5) Das Ausleihpersonal der Bücherei übt das Hausrecht aus.
(6) Den Anordnungen des Büchereipersonals, die im Einzelfall von den
Regelungen dieser Benutzerordnung abweichen können, ist Folge zu leisten.
(7) Die Regelungen der Hausordnung gelten auch für Veranstaltungen der
Bücherei, die in angrenzenden oder anderen Räumlichkeiten stattfinden.
§ 6 Ausschluss von der Benutzung
Benutzer, die gegen die Benutzerordnung oder Anordnungen des
Büchereipersonals verstoßen, können von der Bücherei auf Dauer oder für
begrenzte Zeit von der Benutzung und dem Aufenthalt in der Bücherei, der
Ausleihe oder von Veranstaltungen ausgeschlossen werden.
§ 7 Inkrafttreten
Die Satzung tritt ab Mai 2007 in Kraft.
Anhang : Gebührenordnung
§ 8 Anhang : Gebührenordnung Stand März 2009
(1) Anmeldegebühr : Bei der Anmeldung wird eine einmalige Gebühr von
2,00 € erhoben.
(2) Entleihgebühren : Videos ( 2 Wochen ) 0,50 €
DVD´s ( 2 Wochen ) 1,00 €
CD-ROM´s ( 4 Wochen ) 0,50 €
Geburtstagskiste ( 1 Woche ) 1,00 €
Kasper-Tasche ( 2 Wochen ) 1,00 €
Bücher, Kassetten & CD´s, Spiele und Zeitschriften sind frei.
(3) Mahngebühren : Je Woche ab dem Tag der Überschreitung pro Medium
1.Woche 0,30 € ( Videos, DVD´s 0,50 € )
2.Woche 0,50 € ( DVD´s 1,00 € )
3.Woche 1,00 €
4.Woche 1,50 €
Eine Mahnung erfolgt erst nach der 3. -4. Woche.
(4) Kosten bei Verlust oder Beschädigung : Je nach Alter und Zustand des
Mediums können Kosten bis in Höhe des
Wiederbeschaffungswertes entstehen, mind. jedoch 2,00 €.
Die Festlegung erfolgt durch die Mitarbeiterinnen der
Bücherei.